Um was geht’s?

Für junge Familien ist es schwierig einen guten und bezahlbaren Kita-Platz zu finden. Das führt dazu, dass insbesondere Frauen ihre Erwerbsarbeit zugunsten der Kinderbetreuung ganz oder teilweise aufgeben. Die Kita-Initiative ändert das. Sie sorgt für genügend bezahlbare Kita-Plätze und fördert damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das ist ein wichtiges Puzzlestück auf dem Weg zu mehr Gleichstellung.

Die Kita-Initiative stärkt die Gleichstellung

Gute und bezahlbare Kinderbetreuung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Gleichstellung, weil sie einen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf leistet. Heute übernehmen Frauen den Grossteil der unbezahlten Care-Arbeit. Sie reduzieren dafür ihr Erwerbspensum, verzichten auf Weiterbildung und Karriereaufstieg oder werden daran gehindert. Das hat seinen Preis: Sie verfügen über ein tieferes Einkommen und später über eine tiefere Rente. Jährlich verdienen Frauen 100 Milliarden Franken weniger als Männer, obwohl sie gleich viele Stunden arbeiten. Diese Unterschiede lassen sich grösstenteils auf die ungleiche Verteilung von unbezahlter Arbeit zurückführen.

Die Kita-Initiative sorgt dafür, dass alle Eltern unabhängig vom Einkommen ihre Erwerbs- und Betreuungsarbeit besser aufteilen können. Familie und Beruf sind dann vereinbar, wenn die Kinderbetreuung den Bedürfnissen von Eltern und Kind entspricht und sich die Betreuungslücke schliesst. Die Initiative bietet darum eine Lösung, die nahtlos an den Mutterschaftsurlaub anschliesst und einen Platz bis zum Ende der Grundschule sichert.

Die Kita-Initiative dient den Kindern und führt zu mehr Chancengleichheit

Eine qualitativ gute familienergänzende Kinderbetreuung fördert die Entwicklung der Kinder. Die familienergänzende Kinderbetreuung stärkt besonders Kinder aus sozial- und finanziell benachteiligten Familien. Sie sorgt für Bildungsgerechtigkeit und Integration. Für all das steht die Kita-Initiative: Sie ermöglicht eine qualitativ gute Betreuung der Kinder durch gut ausgebildete und angemessen bezahlte Betreuungspersonen.

Die Kita-Initiative stärkt die Wahlfreiheit der Eltern

Die Eltern sollen die Art der Betreuung ihrer Kinder nach den Bedürfnissen der ganzen Familie frei wählen können. Kinderbetreuung muss zum Alltag der Familie passen. Für die Wahl einer familienergänzenden institutionellen Betreuung der Kinder fehlt es aber oft an passenden Plätzen, gerade, aber nicht nur in den ländlichen Gebieten und in den Agglomerationen. Zudem sind Kita-Plätze für viele Eltern zu teuer; bei den Kosten bestehen überdies enorme regionale Unterschiede. Die familienergänzende Kinderbetreuung rechnet sich deshalb finanziell für viele Eltern nicht. Das muss sich ändern: Es darf nicht sein, dass die Wahl des Betreuungsmodells vom Wohnort abhängt. Die Kita-Initiative sorgt dafür, dass jedes Kind Anspruch auf einen Betreuungsplatz hat und wahlweise – je nach Bedürfnis von Eltern und Kind sowie unabhängig von Wohnort und finanziellen Verhältnissen – einen Platz in einer Kita, einer Tagesfamilie, in schulergänzenden Angeboten oder Ganztagesschulen erhält. Das schafft echte Wahlfreiheit. Und mit der Regelung, dass diese Kinderbetreuungskosten nicht mehr als 10 Prozent der Einkommen der Eltern ausmachen dürfen, wird die familienergänzende Kinderbetreuung für alle bezahlbar.

Die Kita-Initiative sorgt für gute Arbeitsbedingungen

Die Angestellten in der Kinderbetreuung leisten wichtige und anspruchsvolle Arbeit. Care-Arbeit wird schlecht entlöhnt, obwohl sie von systemischer Bedeutung ist – dies gilt auch für die familienergänzende Kinderbetreuung. Wie in anderen Berufen, die vor allem von Frauen ausgeübt werden, mangelt es an Anerkennung und Respekt. Seit Jahren wächst die Nachfrage nach Betreuungsplätzen, aber es werden nicht genügend Fachpersonen ausgebildet. Die Betreuer:innen sind am Anschlag und viele wechseln früh den Beruf. Kitas sind unterfinanziert. Aus Spargründen werden daher viele Praktikant:innen und nur wenig ausgebildetes Personal eingestellt. Gleichzeitig sind wenige Angestellte für viele Kinder zuständig. Die Kita-Initiative sorgt für faire Löhne und Arbeitsbedingungen für das Personal.

Die Kita-Initiative zahlt sich volkswirtschaftlich aus

Wie die Schule, ist in unseren Nachbarstaaten auch die Kita Aufgabe der öffentlichen Hand. Heute bildet die Schweiz bei der Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung das europäische Schlusslicht. Im Durchschnitt geben die OECD-Länder für die Altersgruppe 0 bis 3 Jahre 0,8 Prozent des BIP aus, die skandinavischen Länder bis zu 2 Prozent und die Schweiz bloss 0,1 Prozent. Dabei zeigen diverse Studien, dass sich öffentliche Investitionen in die familienergänzende Kinderbetreuung volkswirtschaftlich auszahlen: Sie führen zu zusätzlichen Steuereinnahmen, wirken dem Fachkräftemangel entgegen und senken die Sozial- und Bildungsausgaben. Viele Frauen, die heute nicht erwerbstätig oder unfreiwillig unterbeschäftigt sind, würden ihre Pensen erhöhen, sofern die Kinderbetreuung bezahlbar ist. Der Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung ermöglicht Müttern die Rückkehr an den Arbeitsplatz. Kinder aus sozial benachteiligten oder bildungsfernen Familien profitieren von guten Kitas. Denn die frühe Bildung bildet den Grundstein für den späteren schulischen und beruflichen Erfolg und senkt längerfristig die Sozialausgaben. Die Kita-Initiative ist eine Investition in die Zukunft und zahlt sich volkswirtschaftlich aus.

Weiterführende Informationen


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Foto Rebecca, Fachfrau Betreuung
Die Arbeitsbedingungen sind in vielen Kitas schlecht, die Löhne zu tief und die Zeit zu knapp, um sich so um alle Kinder zu kümmern, wie wir uns das wünschen würden. Mit der Kita-Initiative können wir das gemeinsam ändern.
Rebecca, Fachfrau Betreuung

Eidgenössische Volksinitiative «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita-Initiative)»

Die Bundesverfassung[1] wird wie folgt geändert:

Art. 116a         Familienergänzende Betreuung von Kindern

1 Die Kantone sorgen für ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Angebot für die institutionelle familienergänzende Betreuung von Kindern.

2 Das Angebot steht allen Kindern ab dem Alter von drei Monaten bis zum Ende des Grundschulunterrichts offen. Es muss dem Kindeswohl und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie dienen und den Bedürfnissen der Eltern entsprechend ausgestaltet sein.

3 Die Betreuungspersonen müssen über die notwendige Ausbildung verfügen und entsprechend entlöhnt werden. Ihre Arbeitsbedingungen müssen eine qualitativ gute Betreuung ermöglichen.

4 Der Bund trägt zwei Drittel der Kosten. Die Kantone können vorsehen, dass die Eltern sich gemäss ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ebenfalls an den Kosten beteiligen. Insgesamt darf die Beteiligung der Eltern zehn Prozent ihres Einkommens nicht übersteigen.

5 Der Bund kann Grundsätze festlegen.

Art. 197 Ziff. 13[2]

13. Übergangsbestimmung zu Art. 116a (Familienergänzende Betreuung von Kindern)

Die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 116a treten spätestens fünf Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände in Kraft.


[1]      SR 101

[2]      Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.